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Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie wissen sollten

Wann zahlt die Krankenkasse die Kosten für eine podologische Behandlung? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die podologische Therapie bei gesetzlich Versicherte bei krankhaft veränderten Füßen aufgrund von: » Diabetes mellitus » Neuropathie » Querschnittsyndrom

Was ist der Unterschied zwischen Fußpfleger und Podologe? Die medizinische Fußpflege is die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Bei krankhaft veränderten Fußen werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet. Die kosmetische Fußpflege hingegen ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.

Was ist ein sektoraler Heilpraktiker? Die sektorale Heilpraktikererlaubnis bringt Podologen Freiraum für das selbstständige und eigenverantwortliche Arbeiten. Sie können eigenständig Diagnosen stellen und bei krankhaften Befunden ohne ärztliche Verordnung behandeln. Außerdem besteht die Abrechnungsmöglichkeit nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Patienten können je nach Vertrag heilpraktische Behandlungen auch von ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen.

Wie ist die Abrechnung bei privat Versicherten Patienten? Ob Ihre private Krankenversicherung und gegebenenfalls bei Beihilfeberechtigten Ihre Beihilfestelle podologische Leistungen anerkennt und bezahlt, richtet sich nach Ihren Versicherungsinhalten. Diese sind je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich. Die Kosten werden in der Praxis direkt bezahlt und nach den Behandlungseinheiten können Sie Ihre Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Bitte informieren Sie sich vorbab direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse, sowie Beihilfeberechtigte bei Ihrer Beihilfestelle über mögliche Leistungen und die Voraussetzungen hierzu. Privatpersonen (Selbstzahler) können eine medizinische Leistung in Anspruch nehmen, müssen jedoch selbst die Kosten für die Behandlung tragen.

Wann sollte ich eine podologische Praxis aufsuchen? » Sie sind Diabetes Patient*in » Beim diabetischen Fußsyndrom » Bei einem diagnostizierten Haut- und Nagelpilz (Dermatomykoste und Onychomykose) » Sie leiden unter eingerollten schmerzenden oder eingewachsenen Nägeln » Wenn durch Rheuma eine Fehlstellung der Füße oder Zehen eingetreten ist. » Wenn eine Fußoperation eine fachgerechte Nachbehandlung erforderlich macht » Sie sind Neuropathiker oder haben ein Querschnittsyndrom » Sie haben Warzen an den Füßen

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